Wohngebäude Versicherung
- Finanzieller Schutz nach Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel
- Zusätzlicher Schutz für Gartenhaus, Garage und Carport – ohne Mehrbeitrag
- Optionaler Schutz bei Schäden durch sonstige Naturgefahren, zum Beispiel Starkregen und bei Schäden an der Gebäude-Verglasung möglich

Damit es Ihr Traumhaus bleibt
Sie sind stolz auf Ihr Haus: Es ist das Fundament Ihrer Unabhängigkeit. Sie möchten, dass Ihr Leben in den eigenen vier Wänden unbeschwert bleibt? Wir auch! Kompromisse haben da keinen Platz. Warum also mit weniger zufrieden sein, wenn es darum geht, Ihr Haus zu schützen? Mit unserer Wohngebäudeversicherung können Sie sich auf uns verlassen. Wir übernehmen die Kosten. Selbst dann, wenn Sie Ihr Haus komplett neu aufbauen müssen.

Sie profitieren von unserer Rechts-Kompetenz
Wenn es um Schäden an Ihrem Haus geht, können juristische Fragen auftauchen. Diese beantworten wir gern. Außerdem können Sie uns einfach anrufen, damit wir Sie sofort mit einem fachkundigen Anwalt verbinden, der Sie telefonisch berät. Das alles kostet Sie keinen Cent extra!
Ja, denn Ihr Gartenhaus gilt im Rahmen unserer Wohngebäudeversicherung als privat genutztes Nebengebäude. Und ist damit bei einer Entschädigungsgrenze von bis zu 15.000 Euro beim Basis-Schutz und 35.000 Euro beim umfangreichen Komfort-Schutz mitversichert – ganz ohne jeden Mehrbeitrag.
Grundsätzlich nein. Aber keine Sorge: Sie haben die Möglichkeit, den Leistungsumfang Ihrer Wohngebäudeversicherung mit einer Elementarversicherung zu erweitern. Für noch mehr Schutz. Zum Beispiel bei Überschwemmung, Erdbeben, Erdfall, Erdrutsch, Rückstau, Schneedruck, Lawinen und Vulkanausbruch. Weil das Thema gerade so aktuell ist, finden Sie hier Infos zu Schäden durch Starkregen.
Der Schutz unserer Wohngebäudeversicherung umfasst innerhalb des versicherten Gebäudes die Erstattung von Kosten durch Bruchschäden an: Rohren der Wasserversorgung, Rohren der Warmwasser- oder Dampfheizung sowie Rohren von Klima-, Wärmepumpen- und Solarheizungsanlagen. Bruchschäden an Ableitungsrohren außerhalb des Gebäudes können zusätzlich versichert werden.
Ja. Wenn Ihre Mieter berechtigt sind, die Mietzahlungen aufgrund eines versicherten Schadens zu verweigern oder zu reduzieren, erstatten wir Ihnen im Versicherungsfall den privaten Mietverlust. Bis zu dem Zeitpunkt, an dem das Gebäude wieder bewohnbar ist (in Komfort max. 24 Monate). Und selbstverständlich inklusive der fortlaufenden Mietnebenkosten. Sie bewohnen Ihr Haus selbst? Dann erhalten Sie in diesem Zeitraum dank unserer Wohngebäudeversicherung den ortsüblichen Mietwert.